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Eckpunkte zur Anpassung der Abschreibungsmodalitäten im Gassektor

06.03.2024 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunktepapier veröffentlicht, in dem sie eine Anpassung der Abschreibungsmodalitäten für Anlagen im Gassektor vorschlagt. Hintergrund für die Überlegungen der BNetzA ist, dass die Bedeutung von Erdgas in vielen Sektoren wohl abnehmen wird. Teile des Gasnetzes wurden für den Transport von Wasserstoff genutzt werden. Andere Teile des Gasnetzes wurden spätestens ab 2045 nicht mehr genutzt und stillgelegt. Einige Lander und Kommunen planten zudem einen noch schnelleren Ausstieg aus der Gasversorgung.

Das Amt erwartet, dass die Nutzerzahlen starker sinken als die Kosten. Dann wurden die verbleibenden Nutzer immer höhere Entgelte zu tragen haben. Geplant ist nun, dass die Netzbetreiber ihre Kosten zeitlich so verteilen können, dass möglichst viele Kunden sie noch tragen können. So soll verhindert werden, dass Kunden, die nicht schneller aus der Erdgasnutzung aussteigen konnten, am Ende zu hohe Belastungen tragen müssen. Prognoserechnungen zeigten, dass eine Anpassung der Abschreibungsmöglichkeiten für Bestandsanlagen unabdingbar ist. Andernfalls wurden sich zum 31.12.2044 nicht amortisierte Restwerte in Hohe von mehreren Milliarden Euro ergeben. Es müsse sichergestellt werden, dass Netzbetreiber ihre notwendigen Investitionen in die Erdgasnetze amortisieren können.

Die BNetzA schlägt verschiedene Modelle vor, um die Nutzungsdauern auch für Bestandsanlagen zu verkürzen und zusätzliche Flexibilität bei den Abschreibungsmethoden zu schaffen. Netzbetreiber konnten Nutzungsdauern dann so wählen, dass die Anlagen bis spätestens Ende 2044 vollständig abgeschrieben waren und damit über Netznutzungsentgelte refinanziert werden konnten. Eine entsprechende Regelung für Neuanlagen und LNG-Anbindungsleitungen hatte die BNetzA bereits 2022 getroffen. Zudem stellt sie neben der linearen Abschreibungsmethode alternative Ansätze wie z.B. die degressive Abschreibungsmethode zur Diskussion, um eine sachgerechte Kostenverteilung zu gewährleisten.

Die vorgeschlagenen Modelle gewährleisten nach Auffassung der BNetzA Flexibilität und tragen den unterschiedlichen Planungsstanden bei der Wärmewende Rechnung. Sie berücksichtigen zudem die Heterogenität der Netze. So konnten Netzbetreiber auch deutlich schneller aus der Gasversorgung aussteigen, sofern sie einen beschleunigten Ausstieg aus der Gasversorgung in ihrem Versorgungsgebiet erwarten.

– BNetzA –

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