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Kabinett beschließt Bürokratieentlastungsgesetz

13.03.2024 Um den bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und Bürgern zu verringern, hat das Bundeskabinett den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV beschlossen. Geplant sind Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Umsatzsteuergesetz, im Bundesmeldegesetz und im Unterhaltsvorschussgesetz.

Danach sollen die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie beispielsweise Rechnungskopien, Kontoauszuge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Steuerberater sollen Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung künftig zentral hinterlegen können. Weiter soll die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abgeschafft werden. Im BGB sollen Schriftform- zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist, in vielen Fällen reichen dann eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger- Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen seien unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. Weitere Punkte sind digitale Fluggastabfertigung und Verkürzung der Fristen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.

– MS –

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