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Wachstumschancengesetz kommt

22.03.2024 Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses wurden zahlreiche Änderungen am Gesetz vorgenommen, darunter:

  • Einführung einer degressiven Abschreibung auf Abnutzung (AfA) für Wohngebäude in Hohe von 5 %,
  • Einführung einer degressiven AfA auf bewegliche Wirtschaftsguter für 9 Monate,
  • auf 4 Jahre befristete Anhebung des Verlustvortrags auf 70 % (ohne Gewerbesteuer) sowie
  • Ausweitung der steuerlichen Forschungsforderung.

Die geplante Klimaschutz-Investitionsprämie ist nicht mehr Teil des Wachstumschancengesetzes.

Das Gesetz hat zum Ziel, mit steuerlichen Investitionsanreizen die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu starken und soll in der geänderten Fassung zu Entlastungen in Hohe von 3,2 Mrd. € fuhren.

Das Wachstumschancengesetz war am 17.11.2023 vom Bundestag verabschiedet worden. Am 24.11.2023 hatte der Bundesrat zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss angerufen. Nachdem Bundestag und Bundesrat dem Änderungsvorschlag des Vermittlungsausschusses nun zugestimmt haben, kann es nach Ausfertigung und Verkündung in Kraft treten.

– BRat –

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