Verlag Versorgungswirtschaft - page 3

HEFT 1 2017
VW aktuell
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Bundestag verabschiedet
Gesetzesnovelle zur Strom-
und Gaskonzessionsvergabe
15.12.2016 Der Bundestag hat am
01.12.2016 Änderungen zu den Rege-
lungen der Konzessionsvergabe in § 46
EnWG beschlossen. Die Neuregelungen
können nach Billigung durch den Bun-
desrat in Kraft treten. Der Bundesrat
wird sich voraussichtlich bis Februar
2017 mit dem vom Bundestag beschlos-
senen Gesetz befassen. Zuvor hat der
Bundesrat bereits Änderungsvorschläge
angebracht, auf die die Bundesregie-
rung mit ihrer Gegenäußerung reagiert
hat (BT Drs 18/8184). Die Bundesregie-
rung sah für den Gesetzesentwurf viel-
fach keinen konkreten Regelungsbe-
darf in Bezug auf die Änderungsvor-
schläge oder lehnte diese ab. Aufge-
griffen wurde jedoch in der Beschluss-
fassung des Bundestags der Wunsch
des Bundesrats für Übergangsregelun-
gen zur Anwendung des Rügeregimes.
Zudem wurde der Streitwert für einst-
weilige Verfügungsverfahren zur Über-
prüfung von Ausschreibungsverfahren
auf maximal 100.000 EUR begrenzt.
Durch das »Gesetz zur Änderung der
Vorschriften zur Vergabe von Wegenut-
zungsrechten zur leitungsgebundenen
Energieversorgung« werden einige wich-
tige Änderungen des Vergabeverfah-
rens für Strom- und Gaskonzessionsver-
fahren vorgenommen mit dem Ziel, die
Rechtssicherheit bei den spätestens alle
20 Jahre vorgeschriebenen Neuverga-
ben und Netzübernahmen zu erhöhen:
• Konkretisierung des Auskunftsan-
spruchs der Gemeinde gegenüber
dem Inhaber des Wegenutzungs-
rechtes,
• zeitlich gestaffelte Rügeobliegenhei-
ten für beteiligte Unternehmen,
• Fortzahlung der Konzessionsabgabe
bei Streitigkeiten,
• Gewährleistung eines wirtschaftlich
angemessenen Netzkaufpreises,
• stärkere Berücksichtigung von Belan-
gen der örtlichen Gemeinschaft neben
Versorgungssicherheit und Kosten-
effizienz;
In seiner Stellungnahme weist der Ver-
band kommunaler Unternehmen (VKU)
darauf hin, dass die bisherigen Rege-
lungen zum Neuabschluss von Konzes-
sionsverträgen in der Vergangenheit zu
zahlreichen Rechtsstreiten geführt ha-
ben. Der Verband begrüßt daher die
Neuregelung, da sie die Rechtslage in
Bezug auf wesentliche Aspekte verbes-
sere, auch wenn aus Sicht des VKU
eine stärkere Erweiterung der kommu-
nalen Spielräume im Verfahren wün-
schenswert gewesen wäre.
– fb –
EU-Kommission genehmigt
Beihilfen für vier hoch-
effiziente KWK-Anlagen
in Deutschland
14.12.2016 Die EU-Kommission hat die
geplanten Beihilfen des Bundes für vier
hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-
Anlagen in Deutschland genehmigt. Ge-
plant ist u. a., zwei bestehende KWK-
Anlagen zu fördern, die an das Fern-
wärmenetz in Berlin bzw. München an-
geschlossen sind. Sie haben Anrecht
auf einen Zuschlag von 1,5 Cent je Kilo-
wattstunde während höchstens 16 000
Volllaststunden (bei voller Kapazitäts-
auslastung). Bei den beiden anderen
Empfängern handelt es sich um neue
Anlagen, die an das Fernwärmenetz in
Düsseldorf bzw. Köln angeschlossen
sind. Sie haben Anrecht auf einen Zu-
schlag von 3,4 Cent je Kilowattstunde
während höchstens 30 000 Volllaststun-
den, wobei der höhere Zuschlag die
Investitionskosten widerspiegelt.
Im November 2016 meldeten die deut-
schen Behörden ihr Vorhaben bei der
Kommission an, vier hocheffiziente KWK-
Anlagen nach dem KWG-Gesetz 2016
zu fördern. Einzelmaßnahmen auf der
Grundlage dieses Gesetzes sind bei der
Kommission zur beihilferechtlichen Prü-
fung anzumelden, wenn die in den Leit-
linien der Kommission für staatliche Um-
weltschutz- und Energiebeihilfen aus
dem Jahr 2014 festgelegte Kapazitäts-
obergrenze von 300 Megawatt über-
schritten wird.
Die Kommission gelangte zu dem
Schluss, dass die Maßnahmen die ener-
gie- und klimapolitischen Ziele der EU
fördern, ohne den Wettbewerb im Bin-
nenmarkt über Gebühr zu beeinträch-
tigen. Die staatliche Unterstützung in
Form eines befristeten Zuschlags auf
den Marktpreis für ins öffentliche Netz
eingespeisten KWK-Strom wird im Ein-
klang mit den Leitlinien der Kommis-
sion gewährt. Der Umstand, dass die
Unterstützung in Form eines Zuschlags
anstelle fester Einspeisevergütungen ge-
währt wird, trägt zur Integration der ge-
förderten Anlagen in den Energiemarkt
bei, verhindert eine Überkompensation
und begrenzt die durch die staatliche
Finanzhilfe bedingte Wettbewerbsver-
zerrung. Da die Anlagen den festgeleg-
ten Zuschlag nur während einer be-
grenzten Zahl von Betriebsstunden er-
halten, haben sie ein Interesse daran,
vor allem zu Zeiten zu laufen, zu denen
der Marktpreis höher ist, führt die Kom-
mission weiter aus. Zudem erhalten die
Anlagen keinerlei Unterstützung, wenn
die Strompreise ins Negative rutschen,
d. h. wenn das Angebot die Nachfrage
übersteigt.
Laut Kommission wird die Maßnahme
sowohl zum Ziel der EU, den Verbrauch
fossiler Brennstoffe zu senken und CO
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Emissionen zu verringern, als auch zum
Vorhaben Deutschlands beitragen, die
Nettoproduktion von KWK-Strom bis
2025 auf 120 Terrawattstunden pro Jahr
zu erhöhen.
– fb –
Erster VKU Innovation-Pitch
14.12.2016 Startups, Gründer und jun-
ge Unternehmen sind eingeladen, sich
bis zum 31. Januar 2017 mit ihren inno-
vativen Produkten, Dienstleistungen und
Prototypen rund um die Zukunftsthe-
men der kommunalen Energie-, Wasser-,
Abfallwirtschaft und Telekommunika-
tion für den 1. VKU Innovation Pitch
2017 zu bewerben.
Auf der VKU-Verbandstagung im Ber-
liner Estrel Hotel pitchen am 14. März
2017 aus allen Bewerbern schließlich
fünf Nominierte jeweils fünf Minuten
vor rund 1.000 Entscheidern der Kom-
munalwirtschaft, um den ersten Platz
und ein hochwertiges Gewinnerpaket.
Der Preisträger wird per Live-Abstim-
mung durch das Fachpublikum ermit-
telt. Zusätzlich zum Pitch können sich
die fünf Nominierten auf der zweitägi-
gen Verbandstagung vom 14. bis 15.
März 2017 mit einem eigenen Präsenta-
tionsstand vorstellen und mit hochkarä-
tigen Entscheidern aus der Kommunal-
wirtschaft in Kontakt kommen.
Im Vorfeld des VKU Innovation Pitch
werden vom 6. bis 17. Februar 2017 aus
allen Bewerbern die fünf Pitch-Teil-
nehmer mittels Online-Voting ermittelt.
An der Abstimmung sind ausschließlich
Entscheider der 1.450 Mitgliedsunter-
nehmen und Organisationen des VKU
beteiligt, denen damit die Geschäftsmo-
delle aller Bewerber vorgestellt werden.
Mehr Informationen zum Ablauf, den
Teilnahmekriterien und Preisen des
1. VKU Innovation Pitch 2017 finden Sie
unter:
-
tion-pitch/
– vku –
VW aktuell – Kurzmeldungen
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