Verlag Versorgungswirtschaft - page 5

Anbietervielfalt auf den Endkunden-
märkten. Auf den beiden größten End-
kundenmärkten ist inzwischen kein An-
bieter mehr marktbeherrschend. Die
Marktmacht der größten Stromerzeu-
gungsunternehmen im Bereich der kon-
ventionellen Erzeugung liegt nach wie
vor unterhalb des Niveaus im Jahr 2010.«
Erzeugung aus konventionellen und
erneuerbaren Energieträgern
»Konventionelle Stromerzeugung geht
weiterhin zurück zugunsten von Strom
aus Erneuerbaren Energien. Einige kon-
ventionelle Kraftwerke wurden zwar in
Betrieb genommen, so dass es trotz Kraft-
werksstilllegungen zu einem Zuwachs
in diesem Bereich kam. Zukünftig wer-
den aber Überkapazitäten konventio-
neller Kraftwerke weiter abgebaut«,
führt Homann mit Blick auf die Ent-
wicklung der Energiewende aus.
Die Stromerzeugung aus Erneuerbaren
Energien ist gegenüber dem Jahr 2014
um 26 TWh gestiegen. Über 80 Prozent
dieses Zuwachses kommen aus Wind-
energie an Land (15 TWh) und Wind-
energie auf See (6,7 TWh). Die Stromer-
zeugung aus konventionellen Energie-
trägern nahm gegenüber dem Vorjahr
um 15 TWh ab.
Insgesamt sind die Erzeugungskapazitä-
ten im Jahr 2015 auf 204,6 GW angestie-
gen (2014: 196,3 GW), davon 106,7 GW
konventionell und 97,9 GW erneuerbar.
Der Zubau an konventionellen Kapazi-
täten hängt vor allem mit der Langfris-
tigkeit der Realisierung von Kraftwerks-
projekten zusammen, die vor der Ener-
giewende beschlossen wurden.
Entwicklung der Strompreise
Nach einem leichten Rückgang der
Strompreise für Haushaltskunden im ver-
gangenen Jahr sind diese zum 1. April
2016 geringfügig angestiegen. Der
durchschnittliche Preis für Haushalts-
kunden in der Grundversorgung liegt
bei 30,63 ct/kWh. Leichte Preisstei-
gerungen gibt es auch in den beiden
anderen Abnahmegruppen – Vertrag
beim Grundversorger außerhalb der
Grundversorgung und Vertrag bei
einem Lieferanten, der nicht der örtli-
che Grundversorger ist. Dagegen sind
die Strompreise für Industrie- und Ge-
werbekunden eher zurückgegangen.
Entwicklung der Gaspreise
Im Gasmarkt setzt sich der Trend zu
spürbar sinkenden Letztverbraucher-
preisen auch zum 1. April 2016 fort. Der
durchschnittliche Preis für Haushalts-
kunden über alle Vertragsarten ist um
ca. 2,1 Prozent gesunken und liegt bei
6,54 ct/kWh. Dabei sind die Preise beim
Grundversorgungsvertrag um ca. 0,6 ct/
kWh teurer als Verträge mit dem Grund-
versorger außerhalb der Grundversor-
gung bzw. um ca. 0,5 ct/kWh teurer als
Verträge bei einem Lieferanten, der
nicht örtlicher Grundversorger ist.
Andreas Mundt, Präsident des Bundes-
kartellamtes: »Besonders für Industrie-
kunden sind die Gaspreise deutlich ge-
sunken. Dies wurde durch erneut ge-
sunkene Großhandelspreise und durch
den bundesweiten Wettbewerb, dem die
Anbieter auf den größten Endkunden-
märkten ausgesetzt sind, ermöglicht.
Zudem hat sich das Volumen des börsli-
chen Gashandels in 2015 wieder signi-
fikant erhöht.“
Bundesnetzagentur und Bundeskartell-
amt setzen wie bereits in den zurück-
liegenden Jahren ihre enge und ver-
trauensvolle Zusammenarbeit in der
Beobachtung und Analyse der Entwick-
lungen im Strom- und Gasbereich fort.
Den Monitoringbericht 2016 finden Sie
auf der Internetseite des Bundeskartell-
amts zum Download.
– bkarta –
Geodaten: Handlungs-
empfehlung hilft Ver- und
Entsorgungsunternehmen
bei Umsetzung der INSPIRE-
Richtlinie
Handlungsempfehlung legt bundes-
weit einheitliches Verfahren zur
Meldung der Metadaten zur Umset-
zung der INSPIRE-Richtlinie vor
28.11.2016 BDEW, DVGW, DWA und
VDE|FNN haben mit Vertretern von BMI,
GDI-DE, BBK unter Leitung der Ge-
schäftsstelle der GIW-Kommission eine
Handlungsempfehlung zur Bereitstel-
lung von Metadaten im Rahmen der
Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie der
Europäischen Gemeinschaft veröffent-
licht. Die Handlungsempfehlung richtet
sich an Versorgungsnetzbetreiber und
beschreibt das Verfahren zur Bereitstel-
lung von Metadaten zu INSPIRE-rele-
vanten Geodatenbeständen von Ver- und
Entsorgungsunternehmen. Damit sollen
einheitliche Vorgehensweisen bei der
INSPIRE-Umsetzung erreicht werden.
Für die betroffenen Unternehmen wird
der erforderliche Aufwand damit auf
das notwendige Maß beschränkt. Die
Ver- und Entsorgungsunternehmen ver-
fügen zum Teil über Geodaten mit sen-
siblem Charakter, insbesondere dann,
wenn es sich um Teile der Kritischen
Infrastrukturen handelt. Die Transpa-
renzziele und -auflagen der INSPIRE-
Richtlinie dürfen daher nicht in Wider-
spruch zu den Zielen und Maßnahmen
zum Schutz Kritischer Infrastrukturen
stehen. Die zu berücksichtigenden Si-
cherheitsaspekte sind in der Handlungs-
HEFT 1 2017
VW aktuell
3
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(im Heft 12/2016 wurden das Jahresregister 2016 und die Seiten 361 mit 364 irrtümlicherweise
miteinander verbunden).
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