Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Schmidt-Schlaeger, RAin Michaela

Frau Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger arbeitet seit 2018 für die Redaktion und das Online-Portal der "Versorgungswirtschaft".

Von Februar 1991 bis Juni 2008 war Frau Schmidt-Schlaeger als Rechtsanwältin tätig beim BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (früher VDEW) im Bereich Recht und Umwelt in Frankfurt am Main und Berlin. Zum 1. Februar 2004 wurde sie zur Geschäftsführerin der BDEW-Landesgruppe Strom Hessen/Rheinland-Pfalz in Frankfurt berufen, ab Juni 2008 Geschäftsführerin des neu gegründeten, fusionierten Landesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft Hessen/Rheinland-Pfalz e.V. – LDEW – mit den Sparten Gas, Strom und Fernwärme sowie Wasser und Abwasser in Mainz.

Rechtsanwältin Schmidt-Schlaeger ist Autorin und Herausgeberin verschiedener Werke zum Energiewirtschaftsrecht: „Gesetzessammlung Energierecht“ [Die wichtigsten Vorschriften der leitungsgebundenen Energieversorgung, Band 1 und 2 (Herausgeberin, zuletzt 9. Ausgabe 2010)] „Grundlagen des Energierechts“ [Herausgeberin, Autorin des Beitrags „Netzzugang in der Elektrizitäts- und Gaswirtschaft“ (2004)] sowie des „Praxiskommentar zum Energierecht“ [Autorin der Kommentierung des § 20 EnWG und der Netzzugangsverordnung Strom (zuletzt Ergänzungslieferung 7/2015)].

Frau Schmidt-Schlaeger hat einen Sohn und lebt in Frankfurt am Main.

Titel: Bemessungsgrundlage für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder
Behörde / Gericht: Bundesministerium der Finanzen (BMF), Berlin
Datum: 07.02.2022
Aktenzeichen: III C 2 – S 7300/19/10004 :001
Artikeltyp: Verwaltungsanweisungen
Kategorien: Einkommensteuer/SolZ, EU-Recht, Umsatzsteuer
Dokumentennummer: 22006662 ebenso Versorgungswirtschaft 3/2022, Seite 90

Bemessungsgrundlage für (Hybrid-)Elektrofahrzeuge und Elektrofahrräder

- BMF, Schreiben vom 07.02.2022 - III C 2 - S 7300/19/10004 :001 -

Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) wird zur Begriffsbestimmung und zum Vorsteuerabzug der Fahrzeuge geändert: Umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für die unternehmensfremde (private) Nutzung von Elektrofahrzeugen, Hybridelektrofahrzeugen, Elektrofahrrädern und Fahrrädern sowie für die Überlassung von Elektrofahrrädern und Fahrrädern an Arbeitnehmer.

Für die Besteuerung der unternehmensfremden (privaten) Nutzung eines dem Unternehmen zugeordneten Elektrofahrzeuges, Hybridelektrofahrzeuges,…

Dieser kostenpflichtige Artikel ist nur für registrierte Nutzer online verfügbar.
Sie haben die Möglichkeit, das Angebot ohne weitere Verpflichtungen kennen zu lernen.
weitere Infos | zum Login (für das Online Angebot registrierte Abonnenten)

Autoren:

Fachartikel:

Erweiterte Suche