Online-Forum für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Versorgungs- und kommunalen Unternehmen

Brändle, RA Michael

RA Michael Brändle, Jahrgang 1955, ist inzwischen im Ruhestand. Er hatte sich als Rechtsanwalt im Jahr 2003 auf das Energierecht spezialisiert. Er beriet und vertrat als Rechtsanwalt Energie- und Wasserversorger, kommunale Gebietskörperschaften, gewerbliche, gemeinnützige und kirchliche Energiekunden und andere Marktteilnehmer in Fragen des Energierechts mit zivilrechtlichem Schwerpunkt.

 

Rechtsanwalt Brändle war Autor des in der Online-Bibliothek des Verlags VersorgungsWirtschaft erschienenen - zwar nicht mehr aktualisierten dafür frei zugänglichen - Online-Buchs „Energie-Zivilrecht“ und veröffentlichte bis 2020 regelmäßig Beiträge zum Energierecht in der VersorgungsWirtschaft und in anderen Fachzeitschriften.

Als Lehrbeauftragter für Energierecht an der Hochschule Esslingen und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Ravensburg, Campus Friedrichshafen bildete er bis 2019 junge Ingenieure aus.

Titel: Anmerkung: Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter
Behörde / Gericht: Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH)
Datum: 02.07.2014
Aktenzeichen: VIII ZR 316/13 und VIII ZR 313/13
Artikeltyp: Arbeitshilfen und Hinweise
Kategorien: Energie(wirtschafts)recht, Gebühren- und Beitragsrecht; Strom- und Gastarife; Netzentgelte, Zivilrecht
Dokumentennummer: 14003032 ebenso Versorgungswirtschaft 9/2014, Seite 240

Anmerkung: Konkludenter Vertragsschluss durch Entnahme von Energie durch Mieter

- BGH, Urteil vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13 -1

- BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/3 -2

Anmerkung:

Die Entscheidungen setzen sich eingehend mit der Frage auseinander, wer in Fällen der Vermietung und Verpachtung der Adressat der Realofferte des »Versorgungsunternehmens« ist. Der BGH kommt zum Ergebnis dass dies grundsätzlich der Mieter ist - bzw. die Mieter sind, falls mehrere Personen Parteien des Mietvertrages auf Mieterseite sind. Vor dem Hintergrund seiner bisherigen Rechtsprechung war dieses Ergebnis für die beiden hier entschiedenen Konstellationen…

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